"Wird durch ein Tier der Körper eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Tierhalter verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen" § 833 BGB
Auszüge aus Gerichtsurteilen zum Thema Hund
Ausbildung, Erziehung:
Elektro-Reizgeräte und Teletaktgeräte sind nach dem Tierschutzgesetz durchweg verboten. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig hervor. Wie bereits die Vorinstanzen wiesen die obersten Bundesrichter die Klage eines Hundeausbilders aus dem Kreis Recklinghausen ab. In seinen Seminaren zur Hundeerziehung hatte dieser auch die Verwendung von elektrischen Halsbändern zeigen wollen. Dies wurde ihm vom Kreis untersagt. Die Begründung: Das Tierschutzgesetz verbiete die "direkte Stromeinwirkung" bei Tieren. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Recht: Das Verbot gelte unabhängig davon, wie die Geräte im Einzelfall verwendet werden sollen. Nach dem Gesetz reiche es aus, wenn es nur möglich sei, das artgerechte Verhalten der Tiere erheblich einzuschränken und sie etwa zu schmerzhaften Bewegungen zu zwingen. Bund und Länder können zwar einzelne Geräte als Ausnahme zulassen; davon hätten sie bislang aber noch keinen Gebrauch gemacht.BVG Leipzig, Az: 3 C 14.05
Haftung:
Das Landgericht Mainz hat jüngst entschieden, dass ein Hundehalter selbst dann zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat. Toben mehrere Hunde unangeleint herum und verletzen einen Menschen, muss der Hundehalter daher dafür aufkommen - auch wenn die genaue "Tatbeteiligung" seines Hundes unklar bleibt.LG Mainz, Az: 3 S 8/04 Stürzt ein Fahrradfahrer wegen eines Hundes, so müssen Frauchen oder Herrchen ebenfalls tief in die Tasche greifen. In einem solchen Fall sind das kaputte Fahrrad, zerrissene Kleidung sowie Schmerzensgeld zu zahlen.
AG München, Az: 274 C 169225/00 Springt der Hund einen Passanten an und bringt ihn zu Fall, so haftet der Tierhalter gleichfalls in vollem Umfang.
OLG Hamm, Az: 27 U 151/00
Umgangsrecht
Da Hunde bei einer Trennung von Herrchen und Frauchen als schlichter Hausrat betrachtet werden, kann ein Ex-Ehepartner kein Umgangsrecht nach der Trennung fordern.OLG Bamberg, Az: 7 UF 103/03 Hat ein Paar den Hund gemeinsam angeschafft, kann der eine verpflichtet werden, dem anderen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Richter sprachen der Frau das Eigentum am Hund zu, da sie sich in der Vergangenheit am meisten um das Tier gekümmert hatte (u.a. Tierarztbesuche, Steueranmeldung).
AG Walsrode, Az: 7 C 1028/03
Unterhalt:
Ein Hund trägt zur Lebensqualität bei, meint das OLG Düsseldorf. Da geschiedenen Ehegatten einen Anspruch darauf haben, die bisherige Lebensqualität zu erhalten, seien die Futter- oder Tierarztkosten bei der Unterhaltsbedürftigkeit mit zu berücksichtigen.OLG Düsseldorf, Az: 2 UFH 11/96
Erbschaft:
Eine geschiedene, kinderlose Hundebesitzerin hatte in ihrem Testament neben einigen Familienangehörigen ihren Hund als Erben eingesetzt. Doch daraus wurde nichts. Erben dürfen nur rechtsfähige Personen, entschied die 16. Zivilkammer des Münchener LandgerichtsLG München, Az: 16 T 22604/03
Hotel:
Obwohl für den Hund im Hotel meist ein üppiger Aufpreis von sechs bis zwölf Euro fällig wird, besteht kein Anspruch darauf, dass der Hund vom Hotel mitverpflegt wird oder mit ins Hotelrestaurant darf. Das Landgericht Frankfurt/Main urteilte, der Preisaufschlag sei ein Ausgleich für die erhöhte Dienstleistung, ein Reisemangel wegen des Restaurantverbots sei es nicht.LG Frankfurt/Main, Az: 2/24 S 59/99
Versicherung:
Den Hund ungesichert im Auto mitzunehmen, ist nicht nur verantwortungslos gegenüber dem Hund. Mit der Kasko-Versicherung kann es nach einem Unfall Ärger wegen grober Fahrlässigkeit geben. Das Landgericht Nürnberg entschied jedenfalls, dass die Versicherung nicht zahlen müsse, weil der Hund den Fahrer abgelenkt hatte.LG Nürnberg, Az: 8 U 2819/96
Hundehalter haftet auch für Erschrecken:
Ein von einem Hund ausgelöster Schreck kann zu schadenersatzpflichtigen Unfällen führen. Dann muss der Hundehalter haften, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervorgeht. Im verhandelten Fall lief ein nicht angeleinter Schäferhund auf einen Fahrradfahrer zu und erschreckte diesen so sehr, dass er vom Rad stürzte und sich verletzte. Die Richter urteilten im Sinne des Radfahrers, dass er ein Anrecht auf Schadenersatz hat. Dabei sei es nicht notwendig, dass der Hund mit dem Fallenden in Kontakt komme, zitiert die Ergo-Versicherungsgruppe das Oberlandesgericht Brandenburg. Hunde sollten laut den Versicherungsexperten im Zweifelsfall immer angeleint sein.OLG Brandenburg, Az: 12 U 94/07



