Auszug aus der Prüfungsordnung des Golden Retriever Club e.V.
Begleithundeprüfung Verkehrsteil C (BHP-C)
Es werden folgende Fächer geprüft:- Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
- Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen
- Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten, allein gelassenen Hundes; Verhalten in dieser Situation gegenüber Tieren
1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf Anweisung des Richters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Richter folgt dem HF in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend - willig und freudig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig verhalten. Auf dem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Kurze Zeit später überholt den HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg oder Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach macht der HF eine Kehrtwendung , geht auf den nachfolgenden Richter zu, bleibt stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.2. Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen
Auf Anweisung des Richters bewegt sich der HF mit seinem angeleinten Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Der Hundeführer hat zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal hat sich der Hund auf Kommando zu setzen, beim zweiten Mal erhält der Hund ein "Platz"-Kommando, worauf er sich schnell hinzulegen und liegen zu bleiben hat. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit starker lebhafter Geräuschkulisse einzuflechten (vorbeifahrende Züge, Durchschreiten einer Unterführung / Überführung bei Zugfahrten, Straßenbahn, LKW-Verkehr).Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und auch bei außergewöhnlichen Geräuschen seinem HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen (geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe, Marktplätze usw.).
3. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten, allein gelassenen Hundes; Verhalten in dieser Situation gegenüber Tieren
Auf Anweisung des Richters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung des Richters und befestigt die Führerleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der Hundeführer begibt sich dann für 2 Minuten außer Sicht des Hundes in ein Geschäft oder Hauseingang. Der Hund darf stehen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa 5 Meter am Prüfungshund vorbei. Der allein gelassene Hund soll sich während der Abwesenheit des HF ruhig verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) soll er ohne Angriffshandlung (starkes Ziehen und Zerren an der Leine, ausdauerndes Bellen) passieren lassen.Es bleibt dem Richter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem einzelnen Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur je eine Übung absolvieren läßt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.



